Unternehmen, die sich Bewertungen durch Gewinnspiele „erkaufen“, handeln wettbewerbswidrig ,so das OLG Frankfurt (16.05.19; 6 U 14/19)
Ein Unternehmen bot auf Facebook die Teilnahme an einem Gewinnspiel an, bei dem ein Whirlpool zu gewinnen war. In der Werbung heißt es:
" Wie du gewinnen kannst? Ganz einfach: diesen Post liken, kommentieren, teilen; unserer Seie liken oder bewerten. Jede Aktion erhält ein Los und erhöht so deine Gewinnchancen!"
Das OLG urteilt: Die Werbung mit einer Gesamtbewertung ist irreführend, wenn in dieser Gesamtbewertung auch Einzelbewertungen eingeflossen sind, die sich als Belohnung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel darstellen.
Kurzum: Man kann sich eine positive Bewertung im Internet nicht erkaufen!
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