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BFH: Kein Widerruf bei Fehlklick in der Steuererklärung


Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden: Ein versehentlicher Klick beim Import von Steuerdaten gilt nicht als korrigierbarer Fehler. Im konkreten Fall (Urteil vom 18.07.2023, Az. VI R 36/21) übermittelte ein Ehepaar aus Niedersachsen zunächst eine halbelektronische Steuererklärung und später eine aktualisierte Version über "Mein Elster". Dabei nutzten sie jedoch irrtümlich die Vorjahresdaten – was eine Nachzahlung von 1.291 Euro auslöste.

Das Ehepaar argumentierte, der falsche Datenimport sei ein bloßes Versehen, vergleichbar mit einem Tippfehler. Doch das sah der BFH anders: Nur bestimmte, gesetzlich definierte Fehler rechtfertigen eine Korrektur eines Steuerbescheids – ein sogenanntes „Verklicken“ gehört nicht dazu.


Fazit: Ein mechanischer Bedienfehler bei der digitalen Steuererklärung schützt nicht vor einem rechtskräftigen Bescheid. Steuerpflichtige sollten daher besonders sorgfältig prüfen, welche Daten sie übermi

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