Bei der Buchung eines Bahntickets ist die Angabe des Geschlechts zwingend notwendig, um den Vorgang abschließen zu können. Dabei konnte bisher nur zwischen den Optionen „Herr“ und „Frau“ gewählt werden – damit ist jetzt Schluss. Das OLG Frankfurt entschied am 21. Juni 2022, dass die Deutsche Bahn von nun an die Auswahlmöglichkeit dreier Geschlechter – männlich, weiblich, divers – anbieten müsse. Auslöser dafür war die Klage einer nicht-binären Person, die seit Jahren eine BahnCard innehat und auf dieser als „Herr“ gekennzeichnet ist, sich dem männlichen Geschlecht allerdings nicht zugeordnet fühlt. Zwar gab bereits das Landesgericht Frankfurt den Unterlassungsansprüchen statt, wies allerdings die Forderung nach einer Entschädigung ab. Da die klagende Person jedoch unmittelbar betroffen sei, sah das OLG die Grundlage einer Entschädigung i.H.v. 1000 Euro erfüllt. Des Weiteren muss das Buchungsportal so angepasst werden, dass neben den binären Geschlechtern auch weitere als Anredemöglichkeit gegeben sind. Für diese Umstellung hat der Konzern bis zum Jahresbeginn 2023.
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Dr. Roland Kortsik
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