Finanzgericht Neustadt stärkt Rechte von Grundstückseigentümern
- Roland Kortsik
- 7. Apr.
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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit zwei Eilbeschlüssen vom 23. November 2023 (Az.: 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) klargestellt: Eigentümer müssen die Möglichkeit erhalten, einen niedrigeren Grundsteuerwert ihrer Immobilie nachzuweisen.
Hintergrund ist die Neuberechnung der Grundsteuer infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das die bisherigen Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft hatte. Im Zuge der Reform erhielten viele Grundstücksbesitzer neue, teils deutlich höhere Grundsteuerwertbescheide. Zwei Betroffene wehrten sich dagegen – mit Erfolg.
Das Gericht stoppte die Vollziehung der Bescheide und äußerte Zweifel an der Bewertungsgrundlage. Kritisiert wurde insbesondere die fehlende Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse sowie die mangelhafte Datengrundlage, die den tatsächlichen Zustand und die Lage der Immobilien oft nicht ausreichend berücksichtige. Dadurch könne es zu systematischen Über- oder Unterbewertungen kommen – was dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche.
Die Richter forderten deshalb ein klares Nachweisrecht für Eigentümer, um realistischere Werte geltend machen zu können. Besonders betroffen sind Häuser mit Sanierungsbedarf oder Immobilien in weniger gefragten Lagen.
Empfehlung: Eigentümer, die den angesetzten Grundsteuerwert für zu hoch halten, sollten Nachweise über den tatsächlichen Zustand und Wert ihrer Immobilie sammeln und rechtzeitig einreichen. So lässt sich eine überhöhte Besteuerung vermeiden.
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